Schadensbeispiele

Apotheken-Unglücke in der Presse

„Apotheker sind zähe, tapfere Menschen: Viele hatten 2017 alle Hände voll zu tun, um kleine und große Unglücke zu beseitigen. Einige traf das Schicksal hart, andere verloren ihr Unternehmen und bauten es tapfer wieder auf. Jeder Apotheker hat sein eigenes Rezept im Schadensfall.“ Mehr

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Oft sind die Versicherungsunterlagen so alt wie die Apotheke. Und wird ein Unternehmen verkauft, übernimmt der Neubesitzer oft ohne jegliche Prüfung automatisch auch die Versicherungsunterlagen. Kein Wunder, dass diese sich dann im Schadenfall als hoffnungslos veraltet oder gar völlig ungeeignet erweisen. Deshalb: Auch Versicherungsbedingungen sind spätestens alle fünf Jahre und bei jeder Übernehme auf Aktualität und Bedarfsgerechtigkeit zu überprüfen. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Hier einige Beispiele, was alles jenseits dessen, an was Apotheker immer denken – Einbruch, Wasserschaden, Diebstahl – noch so alles passiert ist:

Hitzeopfer Klimaanlage und Kühlschrank

Der Sommer 2018 war Hitze pur. Und das dürfte kein Einzelereignis bleiben. Damit werden alle Kühlschränke und Klimaanlagen deutlich stärker beansprucht. Es kommt also darauf an, wie gut diese auf den Kühlungsbedarf ausgelegt sind.

Wie alle technischen Geräte besteht bei Überlastung immer die Gefahr von Verschleiß oder Überhitzung. Und das führt immer zu einem technischen Versagen. Das jedoch ist ein nicht versicherbares Risiko – so wie man auch sein Auto nicht gegen Panne oder Kolbenfresser versichern kann.

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Deshalb ist hier Vorsorge geboten. Die Geräte sollten ordentlich gewartet, zumindest aber technisch geprüft werden und bei ersten Alterserscheinungen bitte austauschen. Mehr 

Aus der Presse: Klimaanlagen und Medikamentenkühlschränke

Wilde Sau in Apotheke

Auch Tiere können Schäden anrichten. Meist sind es Hunde, die mit ihrer Leine Freiwahlständer „erlegen“. Das sind natürlich auch Schäden, aber die sind schnell behoben. Schlimmer wird es schon, wenn Drahtesel gegen Fenster oder gar Automatiktüren fallen. Denn dann kann eine Scheibe springen und der Öffnungsmechanismus der Automatiktür spinnen. Sie geht dann entweder nicht mehr auf, nicht mehr zu oder immerzu auf und zu. Die Reparatur liegt dann meist bei 2.000, ein Austausch bei 8.000 Euro. Und sowas ist in den allermeisten Versicherungen nicht gedeckt.

Richtig heftig wird es bei Vandalismus. Wir hatten einmal eine Schlägerei vor eine Apotheke, der Verlierer rette sich in die Offizin, verfolgt von seinem Peiniger. Während die Apothekenmitarbeiter die Polizei riefen, spritze Blut auf einige Waren und Schütten. Nachdem die Herren zur Beruhigung auch die Wache geleitet wurden, haben die Apothekenmitarbeiter sauber gemacht und nicht mehr abgebbare Waren für über 1.00 Euro sichergestellt.

apothenhelfer schadenbeispiele tiereEin anderer Fall betrifft einen Sturz: Es regnete und die Fußmatten waren nass. Der Boden auch. Darauf ist dann eine Kundin ausgerutscht und hat sich verletzt. Ein klarer Haftpflichtfall natürlich.

Aber dann kam der Ehemann und spielte tagelang Wilde Sau. Hier ist dann auch der Betreuer gefragt, der dem Apothekenteam zur Seite stehen sollte.

Beenden wir das Thema mit einer echten Wildsau… die hatte es nämlich in eine Apotheke in Süddeutschland verschlagen. Und dort hat das verängstigte Tier dann richtig rumgesuhlt. Da bleibt dann wirklich keine Packung auf der anderen… Zum Artikel

 

Der gemeine Rezeptbesitzer

In Apotheken gibt es täglich Ebbe und Flut. Ebbe ist meist, wenn Ärzte gerade keine Rezepte ausstellen können, etwa weil die Praxis zu ist. Flut ist dann, wenn Praxen im Akkord Rezeptbesitzer auswerfen. Niemand ist davor gefeit, jeden kann es treffen.

Der gemeine Rezeptbesitzer an sich ist an einem flackernden Tunnelblick zu erkennen, mit dem er das ersehnte Apotheken-A sucht. Der Rezeptbesitzer an sich ist ungeduldig, er trachtet danach, sein frisch ausgestelltes Rezept möglichst in der nächstgelegenen Apotheke einzulösen. Was Rezeptbesitzer noch mehr abschreckt als Warten, ist das ebenso unvermeidliche wie stereotype Satzfragment „nicht da … muss ich bestellen“. Doch damit ist das Problem nicht gelöst, denn das Rezept liegt ja noch auf dem Zahlteller. Dann geht jeder Fachkraft in die Offensive und bietet Zusatznutzen vom Feinsten: „Wir können es Ihnen gern bringen“. Dieses Angebot trifft genau die Erwartungen, denn noch einmal los zu müssen, im kranken Zustand? Nein danke.

Wenn die Kunden aber in der Apotheke Schlange stehen und im Akkord bedient wird, ist das eine dreifach fehlerträchtige Angelegenheit. Die Stichworte: Fehlabgabe – Fehlbestellung – Fehllieferung.

Fehlabgaben ziehen dann meist Vermögensschäden durch nicht mehr abbgebbare Medikamente oder Retax nach sich. Schlimmer noch sind Haftpflichtschäden durch Fehlmedikation, wie sie Gott sei Dank nur sehr selten vorkommen. Einen besonders tragischen Fall lesen Sie hier

Fehlbestellungen können ähnlich dramatische Folgen zeitigen, nämlich dann, wenn sie unentdeckt bleiben. Aber auch Werte sind rechts schnell vernichtet: Weil es dringend war, wurde Enbrel telefonisch bestellt. Es sollte die „MyClic“-Variante sein. Geliefert wurde aber Enbrel ohne MyClic. Sieht ja fast genauso aus, weshalb es niemand bemerkte. Abgegeben – aufgerissen… und 5.231,36 Euro Schaden waren irreversibel, denn die Kundin konnte sich die Spritzen unmöglich selber verabreichen. So einem Schaden ist versicherungstechnisch nicht beizukommen. Da braucht es andere Wege der Schadenminimierung. In diesem Fall jemanden mit Spritzerlaubnis.

Lieferschäden haben ebenfalls oft mit Verstößen gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht zu tun. Meist sind es Kommunikationsfehler oder Unachtsamkeit. Drei Beispiele aus unserer „Schaden-Kiste“:

Ein Lieferfahrer hat sich in im Hitzesommer 2018 eine Eiskaffee-Auszeit gegönnt. Während dessen näherte sich im Auto die Temperatur der Impfstoffe für eine Arztpraxis dem Siedepunkt. Natürlich brauchte der Arzt sofortigen Ersatz. Also Schaden abschreiben und neu liefern. Ein anderer Fahrer wollte helfen und gab ein Medikament bei einer Nachbarin ab. Am nächsten Tag kam der Kunde und brachte die Packung zurück. Sie stand nämlich einige Zeit zu lang bei der Nachbarin im Windfang – weil kühlpflichtig. Der Fahrer hatte vergessen, das zu sagen.

Schlimmer noch bei Heimbelieferungen. Eine Wochenration wurde wie vereinbart angeliefert und landete erstmal im Schwesternzimmer unter dem Handwaschbecken. Doch der Syphon war undicht und nach einiger Zeit der Kisteninhalt etwas nass. Bei Abwasser reichen aber schon geringe Mengen für einen Hygieneschaden, so dass alles auf die Schnelle nochmal neu geliefert werden musste.

In einem anderen Fall ging es um einen Haftpflicht-Fall wegen falscher Dosierung und es war unklar, wer dafür verantwortlich war. Das Heim behauptete, des Medikament sei falsch geliefert worden. Die Apotheke ging von einer Verwechselung im Heim aus. Wie üblich musste die Apotheke beweisen, dass sie korrekt geliefert hatte. Das konnte die auch nachweisen. Aber schön war das alles nicht. Gott sei Dank ist dem Patient nichts passiert, aber das Heim war als Kunde weg.

Kunst an Apotheke

apothenhelfer schadenbeispiele kunstKann sein, dass es Hertha-Fans waren, muss aber nicht. Jedenfalls wurden einer Apotheke nächtens nach Heimspielen mehrfach die Apotheken-A‘s in den Anti-Falschparker-Pollern vor der Apotheke eingetreten.

Die Idee des Inhabers, augenfällige Werbung mit wirksamer Verkehrslenkung zu verbinden, hat die Tätern offensichtlich auf kreative Gedanken gebracht.

Jedenfalls musste die Konstruktion nach einigen Schadensfällen deutlich verstärkt werden. Zum Artikel 

An anderer Stelle waren es ziemlich sicher eiserne Union-Anhänger, denen die Scheibe eines Apotheken-Schaukastens zum Opfer gefallen ist.

Schaukästen und Apotheken-Werbung scheinen allgemein eine große Anziehungskraft auszustrahlen.

Eigentlich sollen sie genau das ja auch tun… nur eben nicht so…

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Übrigens: nicht immer sind solche Werbungen automatisch mitversichert. Oft gilt Versicherungsschutz nur für da, was direkt an der Fassade angebracht ist.

Sehr ärgerlich ist auch die künstlerische Aufwertung von Apotheken durch Graffitis alle Art – von einfachen TAG über erste künstlerische Coming-Outs bis hin zu längeren Schmähgedichten. Auch hier ist schnelle Hilfe gern gesehen.

apothenhelfer schadenbeispiele buchstabenUnd erinnern Sie sich noch an die Sesamstraße, in der Schlemihl immer Buchstaben verkaufte?

Hier war es anders: Das ganze Haus war im Rahmen einen Grundsanierung länger eingerüstet.

Als das Gerüst dann entfernt wurde, merkten die Apothekenmitarbeiter, dass ihnen ein großes und ein kleines a fehlten.

Irgendwelche Hochseilartisten müssen es im Schutze der Gerüstplane abmontiert haben. In frage kommt natürlich besagter Schlemihl oder ein hoffnungsfrohes Start-Up Unternehmen, was den eigenen Börsengang mit einen „Aa-Rating“ aufpeppen wollte.

Versicherungen zahlen alles – wenn sie müssen.

Wir sind hier absichtlich nicht auf die zig-Einbrüche eingegangen, die jedes Jahr in Apotheken passieren. Und auch die anderen „üblichen“ Schadenfälle, für die Versicherungen üblicherweise abgeschlossen werden. In Apotheken passieren genügend Dinge, die nicht jede Versicherung sofort anerkannt oder wo in der Tat keine einzige leisten muss.

Wir verstehen Apotheken-Absicherung nämlich weit über die Grenzen des Versicherungsrechtes hinaus. Natürlich ist eine bestmögliche Police der Grundstein jeder Schadenregulierung. Aber gute Beratung, geeignete Prävention, aktive Hilfe im Schadenfall und Koordination der gesamten Schadenregulierung sind für uns mindestens genau so viel wert.

Unsere Ziele sind:

  • Die Inhaberin oder den Inhaber im Schadenfall bestmöglich zu unterstützen und maximal zu entlasten.
  • dafür zu sorgen, dass die Versicherung zahlt, weil sie eindeutig zahlen muss.
  • alles dafür zu tun, dass der Schaden minimiert wird.
  • solche Gewerke an der Hand zu haben, die eine Betriebsunterbrechung vermeiden oder zumindest zeitlich minimieren können.
  • sicher zu stellen, dass die Betriebserlaubnis wegen eines Schadenfalles nicht gefährdet wird.
  • Jeden „normalen“ Schaden innerhalb von 14 Tagen zu erledigen und für Großschäden zumindest eine erste Abschlagszahlung erreicht zu haben.

Nutzen Sie unser Versicherungswissen und unser darüber hinaus gehendes Apotheken-Know-how. Das ist der Unterschied, der im Schadenfall für Sie den Unterschied ausmacht.

Nehmen Sie dafür aber bitte VOR dem nächsten Schaden Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.