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„Wirtschaftliche Lösungen, QMS und Datenschutz in Apotheken sind unsere Spezialität.
Ihr Erfolg als Apothekeninhaber/in ist unsere Motivation.“

Ralf Kellner

 

Datenschutz in Apotheken: seit 2018 eine neue Hauptaufgabe

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es war schon immer so, dass Diskretion und Schweigepflicht – also Datenschutz – im Gesundheitswesen sehr ernst genommen werden.

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Auch der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch (SGB), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) – um nur die wichtigsten zu nennen – schon lange verpflichtende Datenschutzbestimmungen definiert.

Doch mit der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten bei deren Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe nochmal klarer, tiefer und eben auch verbindlicher geregelt worden. Klar ist: Jetzt können Datenschutzverletzungen viel schneller zu Straftatbeständen werden, als jemals zuvor. Die Datenschutzkriterien gelten übrigens bald auch für securPharm , das in Planung befindliche eRezept und erst Recht für die elektronische Patientenkarte, wenn sie für alle Versicherten verbindlich wird.

Zu beachten sind:

  • Die Grundsätze der Datenverarbeitung
  • Dokumentations- und Rechenschaftspflichten
  • Die Datenschutz-Folgenabschätzung als neue Risikobewertung
  • Informationspflichten und Kundenrechte
  • Meldepflichten bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht

Das dadurch der Apothekenalltag signifikant verändert wird, dürfte nunmehr jedem Beteiligten deutlich sein. Damit ist das Thema zu einer neuen Hauptaufgabe geworden. Mehr

Datenschutz-Beauftragte sind vorgeschrieben

apothekerhelfer datenschutz datenschutzbeauftragterImmer wieder hört man in Apotheken, dass die Inhaber froh seien, keinen Datenschutzbeauftragten zu benötigen.

Man käme ja nicht auf die zehn Mitarbeiter oder mehr, die dafür nötig wären.

In der Tat verlangt das Gesetz von diesen größeren Apotheken, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten offiziell zu benennen.

Was jedoch immer noch häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass alle Inhaber oder Inhaberinnen, die keinen Datenschutzbeauftragten benannt haben, damit automatisch selbst mit dieser Funktion betraut sind. Mehr

Und wie steht es generell um Datensicherheit?

Wir haben einige aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur Cyber-Kriminalität und eine Reihe von Schadenbeispielen zusammen gestellt und für Sie eine Checkliste für Datensicherheit daraus abgeleitet. Zur Checkliste

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