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PharmaCyb
Die erste Cyber-Risk-Police nur für Apotheker!
Die EU-DSGVO hat die Gesetzeslage signifikant verändert. Das ist aber kein Grund zur Panik. Fakt ist nämlich auch: Das Gesetz ist eindeutig auf große Datenverarbeiter ausgerichtet.
Apotheker sind da nur "Beifang", was jedoch wiederum kein Grund zur kompletten Entwarnung ist. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte: Technisch da aufrüsten, wo es geboten ist, mindestens aber die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Und das Restrisiko dann versichern.
Eine apothekengerechte Lösung musste her...
2017 haben wir die wenigen guten Lösungen am Markt auf Apothekentauglichkeit überprüft. Das Ergebnis war eindeutig: keine bildet alle Erfordernisse der Apothekerschaft ab. Die meisten sind überdimensioniert und daher zu teuer. Andere verlangen seitenlange IT-Fragebögen, die weder wir noch die meisten Apotheker jemals hätten korrekt ausfüllen können. Niemand konnte oder wollte unsere Fragen nach den apothekenspezifischen Risiken und Herausforderungen im Schadenfall auch nur annähernd zufriedenstellend beantworten können.
Also mussten wir eine eigene Lösung erarbeiten. Denn Bei Versicherungen - insbesondere bei solchen, die die Betriebsfähigkeit von Apotheken betreffen - geht es erst einmal darum, wie eine solche Police im Schadenfall funktioniert.
Und so sieht nun unsere Lösung aus Apothekersicht aus, wenn es zu einer Datenschutzverletzung gekommen ist:
Dafür gibt es jetzt PharmaCyb von den ApothekerHelfern und nur für Apotheker.
Apotheken-
risiken
integriert
Der Teufel steckt im Detail: Sonderrisiken wie Rezeptannahme ohne Datenschutzerklärung, der Rezeptabrechnerprozess, die Schnittstellen mit der Apotheken-Software, der Einsatz online- tauglicher NIR-Spektrometer sowie der Versicherungsschutz beim Einsatz externer Vertreter müssen rechtsverbindlich mitversichert sein.
IT-Forensiker
im
Schadenfall
Aber vor allem ein Thema hat uns keine Ruhe gelassen: Die Frage, wie ein betroffener Apotheker im Schadensfall innerhalb der geforderten 72 Stunden einen
IT-Forensiker findet, der gerade Zeit hat, sofort kommt und den Fehler behebt sowie die wichtigen Kundendaten sichert.
Fachanwalt-
für
Datenschutz
Und wo bekommt man auf die Schnelle einen Datenrechts-Anwalt, her, der das Ergebnis auswertet, meldet und einen Letter-Shop beauftragt, der alle Kunden innerhalb von drei Tagen anschreibt. Denn eines ist klar: wenn das alles nach 72 Std. nicht erledigt ist, haben wir bei sensiblen Daten einen Straftatbestand. Das gilt es zwingend zu vermeiden
Eine Lösung, die hält, was sie verspricht
Als Antwort auf die Gefahren aus dem Internet haben wir ein Sicherheitspaket entwickelt, das die notwendigen Fragen vorab kompetent klärt, um dann die technischen und finanziellen Konsequenzen von Cyber-Attacken sicher aufzufangen, rechtliche Probleme abzuwehren und - wo immer nötig - technische Hilfe zu leisten.
So erhalten Sie eine umfassende Absicherung, die Sie zusätzlich auch gegen technische Defekte ohne kriminelle Einwirkung schützt. Damit stärken Sie Ihre Apotheke umfassend gegen Cyber-Attacken und IT-Störungen mit einer auf die berufsspezifische Gefährdungslage angepassten Absicherung.
Eigenschäden, zum Beispiel:
- Verletzung der Netzwerksicherheit: Datenklau, Datenweitergabe, Sabotage
- Datenschäden, Datenwiederherstellung, Neuinstallationen, Verschlüsselungen
- Schäden nach fehlerhaftem Versand und beim elektronischen Zahlungsverkehr
- Betriebsunterbrechung bei Apotheken
- Ertragsausfall und Mehrkosten
- Ursachenermittlung, IT-Forensik-Kosten
- Krisenkommunikation
- Informationskosten
- Ersatz der Hardware
- Garantierte Hilfe 24-7-365
Drittschäden (Cyber-Haftpflichtversicherung), zum Beispiel:
- Cyber-Risk-Lücken in Ihrer Betriebshaftpflicht
- Schadensersatzansprüche nach Verletzung der Informationssicherheit
- Anwaltskosten und Rechtsbeistand
- Ansprüche der Payment Card Industry
- Kosten nach der Weitergabe von Schadsoftware an Dritte
- Wiedergutmachung nach der Veröffentlichung von Medieninhalten
Weiterer Service von uns:
Es gelten neue Regeln zur Datenschutzerklärung auf Ihrer Apotheken-Webseite. Diese sollte daher Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!werden. Sonst laufen Sie Gefahr, einem der vielen Abmahn-Anwälte, die das Netz durchforsten, zum Opfer zu fallen.
IT-Service
Im Rahmen der DSGVO sollten alle Apothekeninhaber sich genau erklären lassen, wie viele Türen und Fenster in ihrem IT-System offen stehen und welche gut gesichert sind. Sonst haben Datendiebe einfaches Spiel. Mehr
Datenschutz-
beauftragter
Intern oder extern? Das ist hier die Frage. Intere Lösungen binden wertvolle Kräfte; externe kosten etwas mehr Geld. Wenn aber der interne Datenschutzbeauftragte nur als Alibi fungieren soll, könnte das teuer werden. Mehr