Impfen für Apotheker

Vorsicht Haftungsrisiko: Impfen in der Apotheke

Haftungsrisiko minimieren – Versicherung informieren

Es kursiert vielerorts die Behauptung, dass eine Impfung nichts anderes sei als eine Medikamentenabgabe. Demzufolge gebe es kein zusätzliches Haftungsrisiko für Apotheken, die an einem Modellprojekt zum Grippeschutz teilnehmen oder Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Diese Sicht ist schlicht falsch. Denn es ist ein himmelweiter Unterschied, ob Apotheker/innen Kunden eine Packung mit Tabletten in die Hand drücken oder mit einer Spritze in den Körper eines Kunden eine Impfdosis verabreichen.

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Vereinfacht gesagt ist aus juristischer Sicht das Einwirken auf den Körper eines anderen Menschen zunächst einmal eine Körperverletzung, die nur unter bestimmten Bedingungen (v. a. Einverständnis des Kunden, ausreichende Erläuterungen) rechtlich entschärft wird. Zudem schützen Apothekenversicherungen Versicherungsnehmer üblicherweise nur vor betriebsüblichen Risiken. Impfungen sind aber grundsätzlich Medizinern vorbehalten. Mit der Durchführung von Impfungen steigt also das Haftungsrisiko von Apotheker/innen, Betriebshaftpflichtversicherungen sind darauf – ohne Erweiterungen des Versicherungsschutzes – nicht (rechtssicher) eingestellt.

Erweiterung der Haftpflicht sollte kein Problem sein

Deshalb sollten Apotheker, die Impfdosen verabreichen, vor der ersten Impfung unbedingt mit Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abklären, ob Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Verabreichung von Vakzinen abgesichert sind.

Erweiterung der Haftpflicht

Die gute Nachricht: In aller Regel sollte eine rechtssichere Ausweitung des Haftungsschutzes kein Problem sein. Einige Anbieter haben das im Zusammenhang mit Grippeimpfungen in Modellprojekten bereits vorgemacht. Allerdings ist damit zu rechnen, dass einige Anbieter für die Ausweitung des Haftungsschutzes eine Beitragssteigerung berechnen. Zudem sollte unbedingt geprüft werden, ob eine ausreichende Deckungssumme vorhanden ist. Denn es nützt nicht viel, wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung zwar grundsätzlich vor einem Risiko schützt, dafür aber nur einen unzureichenden Geldbetrag zur Verfügung stellt, der Forderungen von Dritten nicht befriedigen kann. Mehr

Um welche zusätzliche Risiken geht es?

Die Verabreichung von Impfstoffen bedeutet für Apotheken eine deutliche Vergrößerung des Haftungsrisikos: Das beginnt mit der Auswahl des Impfstoffes. Denn bei bestimmten Patienten können unter Umständen nicht alle Präparate gefahrlos verabreicht werden. Auch die Gefahr durch eine Verabreichung eines fehlerhaften Impfpräparats (z. B. aufgrund einer Verunreinigung) ist nicht grundsätzlich auszuschließen. Schließlich kann eine falsche Handhabung der Spritze, zu Verletzungen führen.

Zusätzliche Risiken durch Impfstoffe für Apotheker

Zudem muss es im Vorfeld eine umfassende Beratung des Patienten geben. Fehler bei der Beratung oder der notwendigen Dokumentation gehen zulasten der Apotheke. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Beratung und Dokumentation gibt es digitale Tools. Sollte sich aber herausstellen, dass diese Fehler enthalten, kann das eine Haftung begründen.

Benötigt wird zudem ein Ruheraum, in dem frisch geimpfte Personen die üblichen 15 Minuten unter Beobachtung bleiben. Darüber hinaus braucht es eine Notfallbetreuung, für den Fall das unerwünschte Komplikationen auftreten. Die genannten Risiken und Bedingungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Deshalb nochmals unser Tipp: Vor dem ersten Piks, unbedingt den Versicherungsschutz klären.

Vandalismus gegen Corona-Einrichtungen

Seit einiger Zeit kommt es vermehrt zu Attacken auf Apotheken, die sich an Corona-Maßnahmen beteiligen. Unter anderem wurden Testzelte beschädigt und Gerätschaften zerstört. Daher sollte gegebenenfalls geprüft werden, ob Werteversicherung und Außenversicherung ausreichend konzipiert sind. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weiterführende Informationen

Sie möchten sich weitergehend über dieses Thema informieren? Kein Problem. Unsere Experten haben in der Öffentlichkeit historische Hintergründe und die notwendigen Voraussetzungen für ein sicheres Impfen in der Apotheke ausführlich erläutert. Abonnenten von „AWA – Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker“ finden zum Beispiel in der Ausgabe vom 15. Dezember 2021 einen entsprechenden Artikel. Und auch im Internet gibt es zusätzliche Informationen:

Apotheke adhoc: Impfen in Apotheken: Vorher Versicherung checken!

Apotheke adhoc: Corona-Impfung: Was Apotheken jetzt schon tun können

Das Webinar von Apotheke adhoc bietet zusätzlich noch Videos on demand zum Thema

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